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Die wissenschaftlichen Anforderungen an eine Bachelor- oder Masterarbeit

Kernaussage: Eine wissenschaftliche Arbeit bzw. wissenschaftliches Arbeiten muss neue Erkenntnisse liefern, nachvollziehbar sein und ihren Nutzen diskutieren. Hieraus leiten sich die Anforderungen an eine Bachelor- oder Masterarbeit ab.

 

Was sind die Anforderungen an eine wissenschaftliche Veröffentlichung?

Die Mindestanforderungen an eine wissenschaftliche Veröffentlichung werden durch das folgende Beispiel klar: Eine Wissenschaftlerin hat das Energieproblem der Welt gelöst. Sie hat ein Verfahren gefunden, das unbegrenzt, kostengünstig und umweltverträglich Energie liefert. Sie hat zweifelsfrei den Nobelpreis verdient, sie muss ihre Entdeckung nur noch veröffentlichen. Welche Mindestanforderungen muss die Veröffentlichung erfüllen, damit sie den Nobelpreis wirklich bekommt?

 

1. Die Veröffentlichung muss neue Erkenntnisse liefern, die mit Hilfe von wissenschaftlichen Methoden gefunden oder bewiesen wurden.

Eine neue Erkenntnis liefern, heißt auf eine Forschungsfrage, die vorher noch niemand beantwortet hat, eine Antwort zu geben. Wenn ein anderer Wissenschaftler das Verfahren nur einen Monat vor ihr veröffentlicht, bekommt er den Nobelpreis. Dann wären die Erkenntnisse in ihrer Veröffentlichung nicht mehr neu.

 

2. Die Veröffentlichung muss die Vorgehensweise und die neuen Erkenntnisse nachvollziehbar besschreiben

Die Wissenschaftlerin muss ihr Verfahren mit Hilfe von wissenschaftlich durchgeführten Methoden entwickelt haben. Wissenschaftlich durchgeführte Methoden erfüllen die Ansprüche der Objektivität, Reliabilität und Validität (siehe "Die wissenschaftlichen Methoden").

 

Sollte sie das Verfahren zufällig gefunden haben, muss sie es wissenschaftlich, d. h. nachvollziehbar, beschreiben und mit wissenschaftlichen durchgeführten Methoden beweisen, dass es wirklich das Energieproblem der Welt löst.

Wenn sie ihr Verfahren nicht so detailliert beschreibt, dass andere Wissenschaftler es nachvollziehen und beurteilen können, wird die Preiskommission ihr Verfahren nicht anerkennen.

 

3. Die Veröffentlichung muss darstellen, welchen Nutzen das Verfahren hat oder haben könnte.

Wenn sie den Nutzen nicht benennt, kann es sein, dass dieser von anderen Wissenschaftlern nicht erkannt wird und ihre Veröffentlichung nicht beachtet wird. Auch aus Respekt vor dem Leser ihrer Veröffentlichung muss sie erklären, warum diese ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der Wissenschaft ist. Eine verantwortungsvolle Wissenschaftlerin wird in diesem Zusammenhang eventuelle Risiken ansprechen, die sich aus den neuen Erkenntnissen ergeben könnten (z. B. den Bau einer Kriegswaffe).

 

Sollte die Wissenschaftlerin in ihrer Veröffentlichung Rechtschreibefehler machen, falsch zitieren oder den gängigen Aufbau und Schreibstil nicht einhalten, ist dies nicht entscheidend, denn die Wichtigkeit ihrer Entdeckung entschuldigt diese Mängel. Im Gegensatz dazu müssen alle anderen „normalen“ wissenschaftlichen Veröffentlichungen den allgemein anerkannten Standards entsprechen, hinsichtlich der Struktur, der Zitierweise und dem Schreibstil. Sonst werden sie nicht in einer Fachzeitschrift veröffentlicht.

 

Was sind die  Anforderungen an eine Bachelor- oder Masterarbeit?

Bachelor- oder Masterarbeiten sind keine wissenschaftliche Veröffentlichungen, aber sie sind Vorstufen. Das Verwaltungsgericht Schwerin stellt fest:

 

"… durch eine Dissertation soll die Befähigung des Kandidaten zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen werden, die mit ihr vorgelegten Forschungsergebnisse müssen u. a. einen theoretischen Erkenntniszuwachs ausweisen (so § 9 Abs. 1 PromO der befassten Fakultät). Die Aufgabenstellung in einer Bachelorarbeit lässt hingegen regelmäßig keine "neuen Erkenntnisse" erwarten …" (VG Schwerin · Urteil vom 9. April 2013 · Az. 3 A 354/12 – Rn. 38, siehe http://openjur.de/u/626692.html, 21.01.15)

 

Unter "neuen Erkenntnissen" werden hier neue wissenschaftliche Erkenntnisse verstanden, so wie es in diesem Text formuliert ist: Eine Dissertation "… muß in jedem Falle eine neue Erkenntnis – einen wissenschaftlichen Fortschritt – bringen." (www.uni-muenster.de/imperia/md/content/didaktik_der_chemie/wissenschaftlichesarbeiten/wiss_arbeiten.pdf, S. 2, 08.03.15)

 

Einen wissenschaftlichen Fortschritt kann man von einer Bachelor- oder Masterarbeit nicht verlangen. Aber:

 

1. Die Arbeit soll neue spezielle Erkenntnisse liefern.

In jeder Prüfungsordnung ist es etwas anders formuliert, aber grundsätzlich soll eine Bachelor- oder Masterarbeit zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus ihrem Studiengebiet selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

 

Ein Problem selbstständig bearbeiten bedeutet, dass man vorhandene Problemlösungen nicht einfach übernehmen darf, sondern versuchen muss, neue Problemlösungen zu finden bzw. vorhandene Lösungen zu verbessern.  Ausreichend ist das Vertiefen, Verbreitern, Bestätigen oder Widerlegen bekannter Lösungen, sowie deren Betrachtung aus einem neuen Blickwinkel.

 

Jede Bachelor- oder Masterarbeit muss also einen kreativen Anteil haben. Sie soll neues Wissen gewinnen durch das Anwenden von wissenschaftlichen Methoden auf spezielle Probleme. Sie muss also neue spezielle Erkenntnisse liefern. Entsprechend der folgenden EU-Definition wären das spezielle Fakten und die Praxis (Erkenntnisse = Kenntnisse):

 

"Kenntnisse bezeichnen die Gesamtheit der Fakten, Grundsätze, Theorien und Praxis in einem Lern- oder Arbeitsbereich." (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:111:0001:0007:DE:PDF, S. 4, 06.10.14)

 

2. Die Arbeit soll die neuen speziellen Erkenntnisse begründen und so beschreiben, dass sie objektiv nachvollziehbar sind.

Alle Informationsquellen (Literatur, Experimente, Umfragen, …) müssen offengelegt und ausreichend beschrieben werden, so dass sie gefunden bzw. reproduziert werden können. Alle Begriffe und Ausdrücke, die nicht eindeutig sind, müssen definiert werden, da sonst Aussagen, die diese Begriffe oder Ausdrücke beinhalten, nicht nachvollziehbar sind. Objektiv nachvollziehbar bedeutet, dass die Erkenntnisse und Ergebnisse nicht vom Untersucher abhängen, sondern dass auch jeder andere kompetente Untersucher zu übereinstimmenden Ergebnissen kommen kann.

 

3. Die Arbeit soll die neuen speziellen Erkenntnisse bewerten.

Der mögliche Nutzen der neuen Problemlösung bzw. der neuen Kenntnisse muss diskutiert werden mit Bezug auf den derzeitigen Stand der Wissenschaft. Wenn der Nutzen nicht genau abgeschätzt werden kann, braucht nur der mögliche Nutzen diskutiert werden. Der tatsächliche Nutzen zeigt sich ja vielleicht erst in zehn Jahren. Wer will den voraussagen? Es kann auch sein, dass Dinge, die heute als sehr nützlich erscheinen, sich in der Zukunft als schädlich erweisen. Z. B. hat es einige Zeit gedauert bis herausgefunden wurde, dass Fluorkohlenwasserstoffe die Ozonschicht der Erde schädigen. Man sollte also bei der Darstellung des Nutzens der eigenen Arbeit vorsichtig und bescheiden sein.

 

Die Bewertung geschieht durch den Vergleich der gefundenen Ergebnisse und der aus ihnen abgeleiteten neuen Kenntnisse mit dem Ziel der Arbeit.

 

4. Zusätzlich müssen die formalen Ansprüche an Bachelor- und Masterarbeiten erfüllt werden (Bearbeitungsdauer, Umfang, Struktur, Rechtschreibung, Zitierweise, Schreibstil).

Diese variieren von Hochschule zu Hochschule und von Lehrenden zu Lehrenden. Sie müssen vor Ort erfragt werden. Oft gibt es ein Merkblatt mit Hinweisen zu den formalen Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten.

 

Lesen Sie auf Learn-Study-Work auch die "Gliederung" und "Einleitung" eines Textes, "Einen guten und verständlichen Text schreiben", "Wie lernen", "Wie studieren", "Was ist Wissenschaft", die "Einleitung" einer Bachelor- oder Masterarbeit, "Was ist Respekt", "Wie auf respektoses Verhalten reagieren?"